Während dem 13. - 17. Juli 2009 besuchte ich bei Certodog die Zusatzausbildung für den Sachkundenachweis (SKN). Da ich die Prüfung am 17.07.2009 mit einem sehr gut bestanden habe, bin ich nun ermächtigt den Sachkundenachweis für Hundehalter zu unterrichten.
Der letzte THEORIEBLOCK fand am 30.09.2011 statt!
-Der Theorieblock dauert rund 6 Stunden und beinhaltet folgende Themen:
- Verhalten
- Rassenkunde
- Ausdrucksverhalten & Kommunikation
- Lernen & Lerntheorie
- Verhaltenskodex
- Probleme jeglicher Art
- Gesundheit
- Rechtliche Grundlagen
Treffpunkt:
Gemeindehaus Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch / BE
Dauer:
0900 - 1030 Theorie
1030 - 1100 Pause
1100 - 1230 Theorie
1230 - 1400 Mittagspause
1400 - 1515 Theorie
1515 - 1530 Pause
1530 - 1630 Theorie
Kosten:
Fr. 150.-- (jedes weitere Familienmitglied Fr.75.-- jedoch ohne Kursbestätigung)
Anmeldungen nehme ich gerne telefonisch (Tel: 079/638-13-37) oder per Kontaktformular an.
Wenn ich wieder genügend Anmeldungen habe organisiere ich den nächsten Kurs. Mind. Teilnehmerzahl 5.
PRAXIS KURSE SKN
Zur Zeit läuft kein SKN Praxis Kurs.
Wer Interesse an einem SKN Praxis Kurs hat, der soll mich doch rasch via Kontaktformular anschreiben oder mich über mein Handy 079 638 13 37 anrufen. (Stand am 30.11.2011)
GRATULATION! SKN PRAXIS - PRÜFUNG - BESTANDEN ((-:
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Wer benötigt den Sachkundenachweis?
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Obligatorischer Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter
Die rechtliche Situation
Jede Person, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft hat, muss einen Sachkundenachweis (SKN) erbringen. Ob nur ein praktischer Kurs oder ob auch ein Theoriekurs besucht werden muss, hängt davon ab, ob die Person vor dem 1. September 2008 schon einmal einen Hund besessen hat. Alter, Grösse und Rassezugehörigkeit des Hundes sind nicht relevant. Auch wo der Hund erworben wurde ist ohne Bedeutung.
Die neue Tierschutzverordnung, die den SKN vorschreibt, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft und sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Konkret heisst das für Sie als Hundehalter oder Hundehalterin:
Wenn Sie bereits vor dem 1. September 2008 einen Hund gehalten haben und sich danach keine neuen/weiteren Hund angeschafft haben, sind Sie von der neuen Regelung nicht betroffen. Sie benötigen keinen Sachkundenachweis.
Wenn Sie bereits vor dem 1. September 2008 einen Hund gehalten haben und nach diesem Datum einen (weiteren) Hund erworben haben, müssen Sie nur den praktischen Kurs bis zum 1. September 2010 absolvieren.
Wenn Sie nach dem 1. September 2008 einen Hund erworben haben und zum ersten Mal einen Hund führen, sind Sie verpflichtet, den theoretischen und den praktischen Kurs bis zum 1. September 2010 zu absolvieren.
Sie planen die Anschaffung eines Hundes in nächster Zukunft und es wird Ihr erster Hund sein? Dann müssen Sie den theoretischen und den praktischen Kurs bis zum 1. September 2010 absolvieren.
Bis zum Stichdatum 1. September 2010 müssen Sie den theoretischen Kurs nicht zwingend vor dem Hundekauf machen.
Ab dem 1. September 2010 sind Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten, dazu verpflichtet, den Theoriekurs zwingend vor dem Hundekauf zu absolvieren und, nach dem Erhalt des Vierbeiners, den praktischen Kurs innerhalb eines Jahres abzulegen.
Ab dem 1. September 2010 sind auch bisherige Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich einen neuen oder einen weiteren Hund anschaffen, dazu verpflichtet, an den praktischen Lektionen teilzunehmen. Der Kurs ist innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf zu besuchen.




